Baslikumblätter

Das Basilikum, auch Basilie, Basilienkraut oder Königskraut genannt, ist eine Gewürzpflanze aus der gleichnamigen Gattung Basilikum in der Familie der Lippenblütler.

Küche

Die frischen wie die getrockneten Blätter werden als Küchengewürz verwendet. Basilikum ist in der südeuropäischen, besonders der italienischen Küche eines der meist verwendeten Gewürze. Beim Trocknen ergeben sich allerdings Verluste des Aromas. Basilikum wird auch in der Fleischkonservenindustrie verwendet. Basilikummazerat und -destillat sind Bestandteil mancher Kräuterliköre. Das ätherische Öl wird in der Kosmetikindustrie für Duftmischungen eingesetzt. Das feine Aroma der Blätter passt hervorragend zu Tomaten. Basilikum ist fast immer Bestandteil des Pestos und unverzichtbar für die traditionelle neapolitanische Pizza.

Aufgequollene Samen (Basil seeds) werden, ähnlich wie Mexikanische Chia, in manchen Modegetränken verwendet.

Medizinische Bedeutung

Seit dem Altertum wird Basilikum in der Heilkunde verwendet. So wurde die Pflanze eingesetzt bei der Therapie von Kopfschmerzen und Tränenfisteln.

Die pharmazeutische Droge wird als Basilici herba (lat.: des Basilikums Kraut) bezeichnet. Basilikum wird in der Volksmedizin, vor allem im mediterranen Raum, bei Appetitlosigkeit (Stomachikum), bei Blähungen und Völlegefühl (Karminativum) und seltener als DiuretikumLaktagogum und bei Rachen-Entzündungen zum Gurgeln eingesetzt.[2]

Das ätherische Öl besitzt anthelmintische (entwurmende) und antiphlogistische (entzündungshemmende) Eigenschaften und hemmt die Bildung von Magengeschwüren.[2]

Es sind zwar bei Einnahme therapeutischer Dosen keine Nebenwirkungen bekannt, jedoch wird aufgrund des Gehaltes an Estragol eine arzneiliche Anwendung für nicht vertretbar angesehen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellte 2002 im Tierversuch fest, dass Estragol karzinogene Wirkungen und in In-vitro- und In-vivo-Untersuchungen genotoxische Effekte zeigen, wobei die Datenlage für eine endgültige wissenschaftliche Bewertung unzureichend ist. Die Kommission E kam zu folgender Beurteilung: Da die Wirksamkeit bei den beanspruchten Anwendungsgebieten nicht belegt ist und aufgrund der Risiken kann eine therapeutische Anwendung nicht vertreten werden. Gegen die Verwendung als Geruchs- und Geschmackskorrigens bis 5 % in Zubereitungen bestehen keine Bedenken.