Nach dem Stufenkonzept der Landesregierung Rheinland-Pfalz sind wieder private Veranstaltungen im öffentlichen Bereich unter Auflagen erlaubt.
Die Abstands- und Hygienevorschriften richten sich nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sowie nach dem Hygienekonzept für Veranstaltungen im Freien.
Die Grillhütte kann deshalb grundsätzlich wieder gemietet werden. Für die Einhaltung der Auflage und der Abstands- und Hygieneregelungen ist der Mieter selbst verantwortlich ist.
Die derzeit gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Auflagen für Veranstaltungen im Freien sind unter www.corona.rlp.de einsehbar.
Die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung sowie das gültige Hygienekonzept sind Bestandteil des Mietvertrages.